TRIO Haustechnik AG

Formular für Service- / Reparatur- / Kleinaufträge

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRIO Haustechnik AG
1. Preisliste / Stundensätze
Projektleiter: 147.00 Fr. / h
Leitender Monteur: 125.00 Fr. / h
Installateur 1: 115.00 Fr. / h
Installateur 2: 105.00 Fr. / h
Installateur 3: 95.00 Fr. / h
Servicemonteur: 135.00 Fr. / h
Hilfsarbeiter: 90.00 Fr. / h

Die oben aufgeführten Stundenansätze verstehen sich für Einsätze während der üblichen Geschäftszeiten (MO bis FR von 08:00 – 17:00 Uhr)

Zuschlag Sonn- und Feiertage: 100 %
Zuschlag Abendarbeit (18-23 Uhr): 25 %
Zuschlag Nachtarbeit (23-08 Uhr) 50 %
Anfahrtspauschale TRIO Haustechnik AG: 135.00 Fr.
Servicewagen (bis 20km)* ¹ : 25.00 Fr.
Servicewagen (bis 40km)* ¹ : 50.00 Fr.
Servicewagen (ab 40km)* ¹ : 1.60 Fr. nach effektiven km
Notfall-Zuschlag für sofortiges Ausrücken* ²: 200.00 Fr.

* ¹ Vom Firmenstandort aus gerechnet

* ² Der Notfall-Zuschlag für sofortiges Ausrücken (ohne Wartezeit) fällt immer an, unabhängig davon, ob der Einsatz während oder ausserhalb der normalen Geschäftszeiten erfolgt

Je nach genauem Einsatz werden noch zusätzliche Pauschalen für Kleinmaterial und Maschinen verrechnet. Ersatzteile und sonstige Produkte-Bestellungen werden nach dem effektiven Katalogpreis der Hersteller/Lieferanten verrechnet. Vorgängige Preisauskünfte / Offerten werden seitens TRIO Haustechnik AG nicht automatisch erstellt, sondern sind vom Auftraggeber bei Bedarf selbst anzufragen.

Gerne sind wir bereit, Ihnen eine genaue Kostenzusammenstellung zu unterbreiten. Bei Auftragserteilung/Vertragsabschluss
ist dies Bestandteil des Auftrages/Vertrages und somit unentgeltlich für Sie. Kommt es nicht zu einer Auftragserteilung/ einem
Vertragsabschluss, behält sich die TRIO Haustechnik AG vor, die entstandenen Aufwände dieser Dienstleistung in Rechnung zu stellen.

Ebenso ist ein allfälliges Kostendach ausdrücklich zu erwähnen.

2. Mängelbehebungen / Garantiearbeiten

Aufträge zur Mängelbehebung verstehen sich nicht immer automatisch und vorbehaltslos als kostenlose Garantiearbeiten. Die Meldung wird von der TRIO Haustechnik AG aufgenommen und intern geprüft. Die TRIO Haustechnik AG versucht bestmöglich, schon vorgängig zu eruieren, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt oder nicht (bspw. mittels eingesendeten Fotos/Videos und ggf. Erfahrungsberichten und Abklärungen mit den zuständigen Lieferanten und Herstellern). Sofern eine Begutachtung vor Ort notwendig ist oder vom Auftraggeber explizit gewünscht wird, so ist diese nur dann als kostenlose Garantie-Dienstleistung zu verstehen, wenn sich der gemeldete Auftrag auch tatsächlich als ein von der TRIO Haustechnik AG verschuldeter Mangel oder Schaden herausstellt. Dasselbe gilt für die anschliessende Behebung. Stellt sich bei der Begutachtung vor Ort heraus, dass die gemeldeten Mängel und/oder Schäden nicht auf die TRIO Haustechnik AG zurückzuführen sind, sondern bspw. auf eine Beschädigung/Falschbedienung durch den Anwender selbst oder Dritte etc. (diese Beschreibung ist nicht abschliessend) oder die gemeldeten Mängel/Schäden erst gar nicht als solche bestehen, behält sich die TRIO Haustechnik AG vor, den Einsatz vollumfänglich zu verrechnen.

3. Zahlungsmodalitäten

Die ordentliche Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Allfällige Reklamationen zur Rechnung bzw. zum Rapport sind innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt zu melden. Ab der zweiten Mahnung fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% an. Die TRIO Haustechnik AG behält sich vor, in begründeten Fällen (vor allem bei Neu- und Privatkunden) eine Vorauszahlung zu verlangen oder den geschuldeten Betrag gleich vor Ort beim Einsatz zu kassieren.

Bei abweichender Rechnungsadresse: Weist der vom Auftraggeber angegebene Rechnungsempfänger die Rechnung zurück, so wird diese direkt an den Auftraggeber gestellt. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für die Kosteten des von ihm erteilten Auftrages.

4. Termine

Die TRIO Haustechnik AG wird den eingegangenen Auftrag so schnell wie möglich prüfen und sich beim Auftraggeber bzw. bei der angegebenen Kontaktperson melden. Von der TRIO Haustechnik AG werden keine fixen Reaktionszeiten zugesichert. Die Aufträge werden während der üblichen Bürozeiten entgegengenommen und bearbeitet (MO bis FR jeweils von 08:00 – 17:00 Uhr). Notfall-Einsätze ausserhalb der normalen Bürozeiten sowie während Feiertagen und Betriebsferien müssen zusätzlich telefonisch unter der Notfall-Nummer gemeldet werden.

WICHTIG: Aktuell bietet die TRIO Haustechnik AG noch keine Notfall-Einsätze ausserhalb der normalen Geschäftszeiten an. Sobald dieser Tätigkeitsbereich aufgenommen wurde, wird auch die Notfallnummer auf der Webseite erscheinen.